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	<title><![CDATA[TU Graz LearnLand: Deutschland will Druck auf gewerbsmäßige Raubkopierer erhöhen]]></title>
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	<pubDate>Sun, 11 May 2008 08:54:22 +0200</pubDate>
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	<title><![CDATA[Deutschland will Druck auf gewerbsmäßige Raubkopierer erhöhen]]></title>
	<description><![CDATA[<h2><span style="font-size: 12pt">Regierung plant &quot;Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&quot; </span></h2>
<p class="MsoNormal">Die Musikindustrie k&ouml;nnte bald die M&ouml;glichkeit haben, Namen und Anschrift von Tauschb&ouml;rsennutzern direkt bei den Internetprovidern abzufragen, ohne hierf&uuml;r eine polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Genehmigung einholen zu m&uuml;ssen. &Uuml;ber den entsprechenden Gesetzesentwurf, der dies erm&ouml;glichen soll, wird der Bundestag abstimmen. Kernpunkt des Entwurfs des <a href="http://www.bundestag.de"  target="_blank"  title="Bundestag">Bundestag</a> f&uuml;r das &quot;Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&quot; ist dabei die Einf&uuml;hrung eines Auskunftsanspruchs f&uuml;r Rechteinhaber gegen&uuml;ber Dritten bei Urheberrechtsverletzungen. Das neue Gesetz, das die Durchsetzungsrichtlinie der EU in Deutschland umsetzen soll, sieht lediglich die Verpflichtung zur Einholung einer richterlichen Verf&uuml;gung vor, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll.</p>
<p><strong>Ermittlungen</strong></p>
<p class="MsoNormal">Das diskutierte Gesetz gibt der Musikindustrie die M&ouml;glichkeit, effektiver gegen gewerbsm&auml;&szlig;ige Raubkopierer oder Produktpiraten vorzugehen&quot;, erkl&auml;rt Verena Eckert, Rechtsexpertin der<a href="http://www.it-recht-kanzlei.de/"  target="_blank"  title="IT- Recht Kanzlei"> IT- Recht Kanzlei</a>. &quot;Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzesentwurfes bekommt sie nur dann zus&auml;tzliche M&ouml;glichkeiten zur Ermittlung des Rechtsverletzers, wenn die Rechtsverletzung im gesch&auml;ftlichen Verkehr erfolgt ist&quot;, betont Eckert. Auf die vielen Millionen Tauschb&ouml;rsennutzer habe das Gesetz jedoch keine Auswirkungen, da diese in der Regel nicht im gesch&auml;ftlichen Verkehr handeln. &quot;Solche Rechtsverletzungen im gesch&auml;ftlichen Verkehr richten im Regelfall sehr gro&szlig;e Sch&auml;den an&quot;, erg&auml;nzt Eckert.</p>
<p><strong>Anzeige</strong></p>
<p>&quot;Bislang mussten Rechteinhaber eine Strafanzeige gegen unbekannt erstatten, wenn sie vom Rechtsverletzer keinen Namen, sondern lediglich dessen IP-Adresse und den Zeitpunkt der Rechtsverletzung kannten&quot;, schildert Eckert. Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin Auskunft vom betroffenen Provider gefordert, wem die fragliche Adresse zu diesem Zeitpunkt zugeordnet war. &quot;&Uuml;ber eine Akteneinsicht kamen dann die Rechteinhaber an Name und Anschrift des Raubkopierers heran&quot;, so Eckert. &quot;Nach den neuen Regelungen soll der Umweg &uuml;ber die Staatsanwaltschaften wegfallen, wenn es um Rechtsverletzer geht, die im gesch&auml;ftlichen Verkehr handeln. Dann soll auch das Zivilgericht den Provider anweisen d&uuml;rfen, die entsprechende Information herauszugeben&quot;, erl&auml;utert Eckert.</p>
<p>Die Musikindustrie versucht schon seit geraumer Zeit durch verst&auml;rktes Lobbying Druck auf Politik und Provider auszu&uuml;ben, damit diese effektive Ma&szlig;nahmen gegen Filesharing ergreifen. Erst vergangene Woche hat sich der erste Zugangsanbieter in Gro&szlig;britannien diesem Druck gebeugt und der Forderung der Industrie nach einer aktiven Kontrolle der im eigenen Angebot befindlichen Webinhalte nachgegeben. Nachweislich ertappten Internetpiraten wird demnach nach ihrem dritten Vergehen vom Provider der Zugang zum Internet gesperrt.</p>
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	<dc:creator>Viktoria Schlaipfer</dc:creator>
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